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CSR

Die Zukunft hat begonnen!

Die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien und eine fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft führen schon heute zu fundamentalen Veränderungen des Arbeitslebens. Die Entwicklung des Arbeitsrechts kann immer nur mit Verzögerung Schritt halten. Nur strategische und konzeptionelle Ansätze können die Lücken füllen.

HR-Management und Belegschaftsvertreter müssen Lösungsansätze für die Arbeit der Zukunft entwickeln. Die starren Grenzen konventioneller gesetzlicher Maßgaben müssen dabei im zulässigen Rahmen überschritten und um ein neues Denken erweitert werden. Konzeptionelles HR-Management und konzeptionelle Mitbestimmung stellen angemessene Lösungen für diese Herausforderungen zur Verfügung. Aus dem traditionellen Neben- oder gar Gegeneinander soll schnell ein sinnvolles Miteinander werden.

Die Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Aspekte im Unternehmerhandeln führt nicht unabänderlich zu einer verschlechterten Wirtschaftlichkeit. Nachhaltigkeit der Zivilgesellschaft bedeutet auch Nachhaltigkeit der Unternehmensentwicklung. Mit Mitteln der so genannten „Koregulierung“ versuchen mittlerweile europäischer und nationaler Gesetzgeber ihren entsprechenden Auffassungen den notwendigen Nachdruck zu verleihen. Es gilt deshalb aktiv zu gestalten, statt abzuwarten und zu verweigern. Man muss es nur recht verstehen!

Als ehemaliger Vorsitzender der europäischen Arbeitgeber der Untergruppe Flugsicherung im Ausschuss für den sektoralen sozialen Dialog der Zivilluftfahrt bei der EU-Kommission verfügt Rechtsanwalt Sommer über praktische Erfahrung auf diesem Gebiet. Schon seit Jahren folgt die Kanzlei einem geänderten Verständnis vom Betriebsverhältnis und empfiehlt den Abschluss von Koalitionsverträgen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten. Wer es mit der Nachhaltigkeit ernst meint, muss bereit sein Sozialpartnerschaft neu zu definieren.

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